Schornsteinfeger von der Steuer absetzen

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Schornsteinfeger von der Steuer absetzen

Überraschenderweise haben sich die Regelungen zur Absetzbarkeit von Schornsteinfegerkosten im Jahr 2019 erheblich geändert. Seither dürfen nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter die Kosten für die Dienste eines Schornsteinfegers steuerlich geltend machen. Bis zu 1.200 Euro kann man jährlich durch das Absetzen der Schornsteinfegerkosten einsparen. Der Schornsteinfeger von der Steuer absetzen bringt dabei nicht nur finanzielle Erleichterungen, sondern eröffnet auch Möglichkeiten zur Einhaltung von Sicherheitsstandards in heimischen Heizsystemen.

Dieser Artikel beleuchtet umfassend, welche Kosten für Schornsteinfeger absetzbar sind, wie der Absetzungsprozess funktioniert und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Darüber hinaus wird erklärt, wie Mieter von diesen Regelungen profitieren können und wie man alle notwendigen Schritte zur Schornsteinfeger Steuererklärung erfolgreich umsetzt. Mannschaften Sie Ihre Steuererklärung strategisch, um die Vorteile optimal zu nutzen.

Was sind absetzbare Kosten für den Schornsteinfeger?

Die Schornsteinfeger Dienstleistungen umfassen verschiedene Tätigkeiten, die nicht nur die Sicherheit und Effizienz von Heizungen gewährleisten, sondern auch steuerliche Vorteile bieten können. Absetzbare Kosten für den Schornsteinfeger sind aufgrund spezifischer Vorgaben des Finanzamts steuerlich relevant. Diese Absetzbarkeit gilt besonders für Handwerkerleistungen absetzen, die im Rahmen der Instandhaltung von Wohnungen und Häusern erbracht werden.

Überblick über die Dienstleistungen des Schornsteinfegers

Zu den wichtigsten Schornsteinfeger Dienstleistungen gehören:

  • Kamin kehren
  • Wartungsarbeiten an Heizungsanlagen
  • Überprüfungs- und Messarbeiten
  • Legionellenprüfungen
  • Feuerstättenschau

Diese Leistungen sind für die Steuererklärung von Bedeutung, da sie in die Kategorie der Schornsteinfeger absetzbare Kosten fallen. Besonders nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs im Jahr 2015 dürfen auch Mess- und Überprüfungsdienste von den Steuerpflichtigen geltend gemacht werden.

Handwerkerleistungen und deren Absetzbarkeit

Handwerkerleistungen absetzen ist für Eigentümer und Mieter gleichermaßen attraktiv. Dabei können 20% der anfallenden Anfahrts-, Arbeits-, Maschinen-, Entsorgungs- und Verbrauchsmittelkosten steuerlich abgesetzt werden. Der Gesamtbetrag für alle Handwerkerleistungen darf allerdings höchstens 1.200 Euro jährlich betragen. Wichtig ist, dass Materialkosten nicht geltend gemacht werden können, somit sollten diese in der Rechnung klar gesondert aufgeführt werden.

Schornsteinfeger von der Steuer absetzen: So funktioniert’s

Um die Schornsteinfeger Kosten absetzen zu können, ist es erforderlich, diese in der Schornsteinfeger Steuererklärung anzugeben. Die relevanten Ausgaben gehören in den Abschnitt für „Haushaltsnahe Dienstleistungen“. Bei den absetzbaren Kosten handelt es sich hauptsächlich um Arbeitslohn sowie Anfahrtskosten, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen des Schornsteinfegers stehen. Wichtig sind hierbei klare Rechnungsangaben, da das Finanzamt ausschließlich die Lohn- und Maschinenkosten akzeptiert, während Materialkosten nicht absetzbar sind.

Haushaltsnahe Dienstleistungen, zu denen auch die Arbeiten des Schornsteinfegers zählen, ermöglichen es, bis zu 6.000 Euro für Dienstleistungen von Handwerkern steuermindernd geltend zu machen. Der Höchstbetrag für die steuerliche Absetzbarkeit beträgt 1.200 Euro, was 20 Prozent der maximal geltend gemachten Summe ausmacht. Dieser Betrag kann auf die Arbeiten des Schornsteinfegers übertragen werden, weshalb es von Vorteil ist, immer eine detaillierte Rechnung zu fordern.

Auch in Mietwohnungen können Kosten für den Schornsteinfeger, die in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind, abgesetzt werden. Vermieter dürfen die durchgeführten Arbeiten nicht zusätzlich beim Finanzamt geltend machen, wenn sie die Kosten an ihre Mieter weitergeben. Ein Bewusstsein für diese Regelung kann Mieter erheblich finanziell entlasten.

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Welche Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden?

Die steuerlichen Vorteile beim Schornsteinfeger beziehen sich auf verschiedene Dienstleistungen, die dem Erhalt und der Sicherheit der Heizsysteme dienen. Grundsätzlich können diese Ausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden, weshalb es wichtig ist, die relevanten Kosten zu kennen.

Kosten für Kehren und Wartungsarbeiten

Traditionell wurden bis 2015 nur die Kosten für Kaminkehren sowie Wartungs- und Reparaturarbeiten in der Steuererklärung anerkannt. Diese Maßnahmen sind deshalb entscheidend, um Schornsteinfeger Ausgaben steuerlich geltend machen zu können. Wichtig ist, dass diese Dienstleistungen nachweislich im eigenen Haushalt erbracht werden und keine Neubauten betreffen.

Überprüfungs- und Messarbeiten

Ein Gerichtsurteil vom 06.11.2014 hat es ermöglicht, auch die Kosten für Überprüfungs- und Messarbeiten beim Schornsteinfeger steuerlich abzusetzen. Unter Berücksichtigung der bundesweiten Regelung können hier bis zu 20 Prozent der anfallenden Anfahrts-, Arbeits- und Maschinenkosten geltend gemacht werden, jedoch innerhalb einer Grenze von maximal 1.200 Euro pro Jahr für alle Handwerkerleistungen. Die erbrachten Leistungen müssen immer im eigenen Haushalt stattfinden, um somit die Schornsteinfeger Betriebskosten absetzen zu können.

Art der Kosten Absetzbar? Maximaler Betrag
Kehren und Wartungsarbeiten Ja 20% der Kosten
Überprüfungs- und Messarbeiten Ja 20% der Kosten
Materialkosten Nein N/A
Maximale Handwerkerleistungen N/A 1.200 Euro

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit

Um vom Schornsteinfeger Steuervorteil zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen für Absetzbarkeit erfüllt sein. Diese Bedingungen sind entscheidend, damit die entstandenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden können.

Erbringung der Leistungen im eigenen Haushalt

Die erbrachten Dienstleistungen müssen im eigenen Haushalt vorgenommen werden. Leistungen, die lediglich zur Verbesserung der Neubauten dienen, sind nicht steuerlich absetzbar. Nur Aufwendungen, die dem Erhalt oder der Instandhaltung des bestehenden Gebäudes zugutekommen, können berücksichtigt werden.

Keine Neubaumaßnahmen

Für die Absetzbarkeit der Schornsteinfegerkosten gilt, dass alle durchgeführten Arbeiten im Rahmen von Neubauten ausgeschlossen sind. Dies bedeutet, dass nur finanzielle Aufwendungen für Dienstleistungen berücksichtigt werden, die sich auf renovierende oder erhaltende Maßnahmen beziehen.

Kriterium Details
Erbringung im eigenen Haushalt Wichtig für die Absetzbarkeit
Neubaumaßnahmen Nicht absetzbar
Art der Dienstleistungen Erhalt und Renovierung notwendig
Materialkosten Nicht absetzbar
Maximale Absetzbarkeit Bis zu 200.000 Euro für energetische Sanierungen

Wie viel kann man absetzen?

Die Absetzbarkeit von Kosten für Schornsteinfegerleistungen bietet erhebliche Vorteile. Steuerzahler können von einer Schornsteinfeger Steuerersparnis profitieren, da es Möglichkeiten gibt, einen maximalen Steuerbonus zu erreichen.

Maximaler Steuerbonus von 1.200 Euro

Ein klar definierter Rahmen für Steuererleichterungen besteht für Dienstleistungen von Schornsteinfegern. Bis zu 20 % der Arbeits- und Anfahrtskosten können von der Steuer abgesetzt werden, was bedeutet, dass Steuerzahler bis zu 1.200 Euro jährlich zurückerhalten können. Bei einem Jahresbetrag von 6.000 Euro an Handwerkerleistungen ergibt sich somit dieser großzügige steuerliche Vorteil. Es ist wichtig, dass die Rechnung klar zwischen Arbeitskosten und Materialkosten unterscheidet, da Materialkosten nicht absetzbar sind.

20% der Arbeits- und Fahrtkosten

Die Steuervergünstigung kommt insbesondere für diejenigen zum Tragen, die regelmäßig Dienstleistungen des Schornsteinfegers in Anspruch nehmen. 20 % der Kosten für Transporte, Arbeiten, Maschinen, Entsorgung und Verbrauchsmaterialien können als abzugsfähige Ausgaben geltend gemacht werden. Diese Regelung ermöglicht es den Steuerpflichtigen, eine signifikante Schornsteinfeger Steuerersparnis zu realisieren und die finanziellen Belastungen durch erforderliche Hauhaltungsmaßnahmen zu verringern.

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Die Rechnung: Was muss beachtet werden?

Bei der Schornsteinfeger Rechnung steuerlich absetzen zu wollen, ist die Kenntnis über die Rechnungsangaben Schornsteinfeger entscheidend. Eine präzise Rechnung erleichtert nicht nur den Steuerabzug, sondern hilft auch dabei, mögliche Missverständnisse mit dem Finanzamt zu vermeiden.

wichtigkeit von klaren Rechnungsangaben

Die Rechnung des Schornsteinfegers sollte detaillierte Informationen über die erbrachten Leistungen enthalten. Es müssen klar zwischen Handwerkerleistungen und anderen Dienstleistungen unterschieden werden. Ab 2014 sind nur bestimmte Kosten, die in Zusammenhang mit Kehr- und Wartungsarbeiten stehen, als abzugsfähig anerkannt. Nach § 35a EStG spielt die Aufteilung der Rechnung eine wesentliche Rolle, da nur die tatsächlichen Handwerksleistungen berücksichtigt werden.

Materialkosten – Was ist zu beachten?

Materialkosten werden von den Finanzbehörden nicht anerkannt. Das bedeutet, dass diese Kosten nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Für den Steuerabzug ist es daher erforderlich, dass die Rechnung die Arbeits- und Fahrtkosten deutlich ausweist. Ein Hinweis auf die Notwendigkeit dieser Regelung ist die Entscheidung des BFH vom 6.11.2014, die auch vorbeugende Maßnahmen als begünstigte Handwerkerleistungen anerkennt.

Leistung Absetzbarkeit
Kamin kehren Ja
Feuerstättenschau Nein
Abgasmessung Nein
Reparatur- und Wartungsarbeiten Ja
Materialkosten Nein

Bedeutung der Zahlungsweise für den Steuervorteil

Die Zahlungsweise spielt eine entscheidende Rolle für die Inanspruchnahme des Steuervorteils. Insbesondere bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch den Schornsteinfeger ist es wichtig, die richtigen Zahlungsarten zu wählen. Zahlungen sollten zwingend per Überweisung erfolgen, da Barzahlungen vom Finanzamt nicht anerkannt werden. Somit ist ein klarer Kontoauszug notwendig, um die Zahlung nachzuweisen.

Barzahlung vs. Überweisung

Die Wahl der Zahlungsweise hat direkte Auswirkungen auf die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten. Eine Überweisung stellt sicher, dass die Zahlung lückenlos dokumentiert ist und die Anforderungen des Finanzamtes erfüllt. Im Gegensatz dazu wird eine Barzahlung nicht als rechtsgültig angesehen, was letztlich den Steuervorteil Zahlungsarten gefährden kann. Es empfiehlt sich, alle Zahlungen für die Dienstleistungen des Schornsteinfegers klar und transparent via Überweisung abzuwickeln.

  • Überweisungen sind nachweisbar und werden vom Finanzamt anerkannt.
  • Barzahlungen können nicht für den Steuervorteil geltend gemacht werden.
  • Ein klarer Kontoauszug ist unerlässlich zur Dokumentation der Zahlung.

Was Mieter beachten müssen

Mieter haben die Möglichkeit, die Kosten für Schornsteinfegerarbeiten ebenfalls über ihre Nebenkostenabrechnung abzusetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie Eigentümer der Wohnung sind oder nicht. Bei der Nebenkostenabrechnung Schornsteinfeger müssen die entsprechenden Aufwendungen einzeln aufgeführt werden, um sie steuerlich geltend machen zu können. Es ist wichtig, die Absetzbarkeit nach den gleichen Kriterien wie für Eigentümer zu beachten.

Absetzbarkeit über die Nebenkostenabrechnung

Mieter können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, zu denen auch die Schornsteinfegerleistungen zählen, absetzen. Diese Tätigkeiten müssen jedoch im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung vertraglich geregelt sein. Aufwendungen bis zu 6.000 Euro können mit 20 Prozent, maximal 1.200 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

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Besonderheiten für Mietverträge

In Bezug auf Mietverträge müssen Mieter beachten, dass die beschriebenen Aufwendungen nur absetzbar sind, wenn die Gefälligkeiten ein Teil der vereinbarten Nebenkosten sind. Schäden und Reparaturen, die am Mietobjekt vorgenommen werden, dürfen nicht im Rahmen einer Neubaumaßnahme stattfinden. Eine klare Darstellung der Kosten auf der Nebenkostenabrechnung ist entscheidend, um das Vollziehen der Absetzbarkeit zu ermöglichen.

Nebenkostenabrechnung Schornsteinfeger

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schornsteinfeger Kosten steuerlich absetzen erhebliche finanzielle Vorteile mit sich bringen kann. Die Möglichkeit, 20% der Kosten für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen abzuziehen, bietet eine attraktive Steuerersparnis. Besonders für Mieter ist es wichtig, die Regelung zu verstehen, da sie ebenfalls von diesen Ermäßigungen profitieren können, auch wenn sie keine Eigentümer sind.

Um in der Steuererklärung Schornsteinfeger die möglichen Abzüge optimal zu nutzen, ist eine korrekte Rechnungsstellung entscheidend. Alle Zahlungen müssen nachweisbar sein, da nur ordnungsgemäß dokumentierte Ausgaben anerkannt werden. Die richtige Handhabung der finanziellen Aufwendungen und die Beachtung der Voraussetzungen ermöglichen selbst in einem überschaubaren Haushalt, bemerkenswerte Einsparungen zu realisieren.

Es ist empfehlenswert, sich vor der Einreichung der Steuererklärung umfassend zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die steuerlichen Vorteile bestmöglich auszuschöpfen. Besondere Ausgaben für Dienstleistungen wie Schornsteinfeger können schnell zu einer spürbaren Entlastung der jährlichen Steuerlast führen.

FAQ

Kann ich die Kosten für meinen Schornsteinfeger von der Steuer absetzen?

Ja, die Kosten für Dienstleistungen eines Schornsteinfegers sind steuerlich absetzbar, solange sie im Abschnitt für „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ in der Steuererklärung angegeben werden.

Welche Ausgaben für den Schornsteinfeger kann ich absetzen?

Absetzbare Kosten umfassen das Kehren des Kamins, Wartungsarbeiten sowie Überprüfungs- und Messarbeiten.

Gibt es einen maximalen Betrag, den ich für den Schornsteinfeger absetzen kann?

Ja, Sie können bis zu 20% der Kosten für Arbeits- und Fahrtleistungen absetzen, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr.

Was muss ich bei der Rechnung des Schornsteinfegers beachten?

Die Rechnung muss klare Angaben zu den Arbeits- und Fahrtkosten enthalten, da Materialkosten nicht absetzbar sind.

Wie sollte ich die Zahlung an den Schornsteinfeger vornehmen, um den Steuervorteil zu erhalten?

Zahlungen sollten per Überweisung erfolgen, da Barzahlungen vom Finanzamt nicht akzeptiert werden.

Kann ich die Schornsteinfegerkosten als Mieter absetzen?

Ja, Mieter können die Kosten über ihre Nebenkostenabrechnung absetzen, sofern diese separat aufgeführt sind.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Schornsteinfegerkosten abzusetzen?

Die Arbeiten müssen in einem eigenen Haushalt durchgeführt werden, und Leistungen im Rahmen von Neubaumaßnahmen sind nicht absetzbar.

Wo sollte ich die Schornsteinfegerkosten in meiner Steuererklärung angeben?

Die Kosten sind im Abschnitt für „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ anzugeben.

Wie wirkt sich die Absetzbarkeit der Schornsteinfegerkosten finanziell aus?

Durch die steuerliche Absetzbarkeit können erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden.

Was sind Schornsteinfeger Dienstleistungen?

Zu den Dienstleistungen gehören das Kehren des Kamins, Wartungsarbeiten, Überprüfungs- und Messarbeiten sowie Legionellenprüfungen und Feuerstättenschauen.